Der Jenischen-Verein aus Basel erhebt schwere Vorwürfe gegen den Kanton Baselland – der Durchgangsplatz in Liestal steht nur Schweizer Fahrenden zur Verfügung.Der Durchgangsplatz Gräubern in Liestal darf von ausländischen Fahrenden nicht mehr benutzt werden. Im Februar 2014 hat der Landrat das Gesetz über Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende ab ...
Der Jenischen-Verein aus Basel erhebt schwere Vorwürfe gegen den Kanton Baselland – der Durchgangsplatz in Liestal steht nur Schweizer Fahrenden zur Verfügung.Der Durchgangsplatz Gräubern in Liestal darf von ausländischen Fahrenden nicht mehr benutzt werden. Im Februar 2014 hat der Landrat das Gesetz über Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende abgesegnet. Dort lautet der Grundsatz: «Der Kanton und die Gemeinden stellen für die Schweizer Fahrenden auf dem Kantonsgebiet die erforderlichen Stand- und Durchgangsplätze zur Verfügung.»Dieses Gesetz kritisieren sowohl Daniel Huber von der Radgenossenschaft der Landstrasse als auch Venanz Nobel vom Jenischen-Verein Schäft qwant scharf. «Das Baselbiet hat keinen Platz für ausländische Fahrende und schliesst diese per Gesetz ausdrücklich aus. Damit wird de facto ein Kantonsverbot geschaffen», sagt Venanz Nobel. Er hat am Freitag bei der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus Klage eingereicht.