Fahrende haben Anspruch auf Standplätze

16. Oktober 2013

Der Kanton ist für den Boden und die Infrastruktur verantwortlich, die Gemeinden sorgen sich um den Betrieb. So stellt sich der Regierungsrat die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden beim Zurverfügungstellen von Stand- und Durchgangsplätzen für Fahrende vor, wie die Basler Zeitung berichtet. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf habe die ba ...

Der Kanton ist für den Boden und die Infrastruktur verantwortlich, die Gemeinden sorgen sich um den Betrieb. So stellt sich der Regierungsrat die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden beim Zurverfügungstellen von Stand- und Durchgangsplätzen für Fahrende vor, wie die Basler Zeitung berichtet. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf habe die basellandschaftliche Regierung gestern in die Vernehmlassung geschickt. Die Unterstützung der Fahrenden bei der Suche nach Standplätzen sei in der Kantonsverfassung festgeschrieben.Basler Zeitung, 16.10.2013