Gummiparagraf macht den Fahrenden Angst

26. Juli 2017

Behörden können Fahrenden künftig leichter die Arbeitsbewilligung entziehen. Möglich gemacht hat dies FDP-Frau Isabelle Moret, berichtet der «Tages-Anzeiger».Die Politik setzt den Hebel an einem für Fahrende empfindlichen Punkt an: bei der Arbeitsbewilligung, die ihnen erlaubt, von Tür zu Tür zu ziehen und Waren und Dienstleistungen anzubieten. Heu ...

Behörden können Fahrenden künftig leichter die Arbeitsbewilligung entziehen. Möglich gemacht hat dies FDP-Frau Isabelle Moret, berichtet der «Tages-Anzeiger».Die Politik setzt den Hebel an einem für Fahrende empfindlichen Punkt an: bei der Arbeitsbewilligung, die ihnen erlaubt, von Tür zu Tür zu ziehen und Waren und Dienstleistungen anzubieten. Heute haben alle Fahrenden Anspruch auf eine solche Bewilligung, sofern sie in den zwei Jahren vor Gesuchstellung nicht straffällig wurden. Künftig können Behörden die Bewilligung bereits verweigern oder entziehen, wenn lediglich eine Störung der öffentlichen Ordnung vorliegt.Fahrende sind durch diese Unklarheit verunsichert, sie reden von einem Gummiparagrafen. Daniel Huber, Präsident der Radgenossenschaft, sagt: «Ein Entzug der Arbeitsbewilligung ist für Jenische und Sinti in der Schweiz absolut einschneidend.»Simon Röthlisberger, Geschäftsführer der Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende, versteht diese Ängste. Er fordert den Bund auf, näher einzugrenzen, was als Störung der öffentlichen Ordnung gilt.

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