Im Kanton Schwyz rufen die Behörden Bauern dazu auf, Fahrenden Plätze für Spontanhalte anzubieten.Im Kanton Schwyz ist das vorübergehende Aufstellen von Wohnwagen für Fahrende klar geregelt: Gestützt auf das kantonale Planungs- und Baugesetz können die Gemeinden das Aufstellen von Wohnwagen und deren Benützung ausserhalb von Campingplätzen an g ...
Im Kanton Schwyz rufen die Behörden Bauern dazu auf, Fahrenden Plätze für Spontanhalte anzubieten.Im Kanton Schwyz ist das vorübergehende Aufstellen von Wohnwagen für Fahrende klar geregelt: Gestützt auf das kantonale Planungs- und Baugesetz können die Gemeinden das Aufstellen von Wohnwagen und deren Benützung ausserhalb von Campingplätzen an geeigneten Standorten gestatten. Der Kanton will nun für die Radgenossenschaft der Landstrasse ein Verzeichnis mit möglichen Standorten erstellen, heisst es in einem am Donnerstag publizierten Merkblatt für die Landwirte. Spontanhalte während der Sommermonate für drei bis vier Wochen stellten für viele Fahrende eine lebensnotwendige Alternative dar.Das Merkblatt sowie ein Mustervertrag sind auf der Website der Bauernvereinigung des Kantons Schwyz aufgeschaltet.