«Lex Fahrende»: Wegweisungen nur bei vorhandenem Transitplatz

08. Februar 2018

Die Berner Behörden sollen Fahrende nur dann wegweisen dürfen, wenn ein Transitplatz zur Verfügung steht. Das schlägt die Sicherheitskommission des Grossen Rats vor.Wenn die Polizei illegal campierende Leute wegweisen will, soll sie das künftig laut «Berner Zeitung» nur tun können, wenn für diese ein Transitplatz vorhanden ist. Das schlägt die Sich ...

Die Berner Behörden sollen Fahrende nur dann wegweisen dürfen, wenn ein Transitplatz zur Verfügung steht. Das schlägt die Sicherheitskommission des Grossen Rats vor.Wenn die Polizei illegal campierende Leute wegweisen will, soll sie das künftig laut «Berner Zeitung» nur tun können, wenn für diese ein Transitplatz vorhanden ist. Das schlägt die Sicherheitskommission (SiK) des bernischen Grossen Rats vor der zweiten Lesung des bernischen Polizeigesetzes vor.Wie der Grosse Rat am Donnerstag mitteilte, beantragt die SiK dem Kantonsparlament weiter, dass Wegweisungen illegal Campierender schriftlich vor Ort verfügt werden müssen. Die Kantonspolizei soll dann das Gelände räumen können, aber nicht müssen, wenn die Camper nicht innerhalb von 24 Stunden gegangen sind.Das Polizeigesetz wird in der Märzsession in zweiter Lesung vom Grossen Rat diskutiert und verabschiedet. Die Inkraftsetzung ist für 1. Januar 2019 geplant.

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