Personelle Änderungen im Stiftungsrat

07. April 2015

Auf Ende der Amtszeit 2012 bis 2015 werden drei Mitglieder des Stiftungsrates der Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende die maximal mögliche Amtszeit erreichen.Die Mitglieder des Stiftungsrates werden vom Vorsteher des Eidgenössischen Departementes des Innern gewählt. Der rechtliche Rahmen wird durch die Regierungs- und Verwaltungsorganisationsve ...

Auf Ende der Amtszeit 2012 bis 2015 werden drei Mitglieder des Stiftungsrates der Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende die maximal mögliche Amtszeit erreichen.Die Mitglieder des Stiftungsrates werden vom Vorsteher des Eidgenössischen Departementes des Innern gewählt. Der rechtliche Rahmen wird durch die Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV) geregelt. Diese Verordnung enthält unter anderem eine Amtszeitbeschränkung auf 12 Jahre, in begründeten Einzelfällen höchstens 16 Jahre. Der Vorsteher des Departements des Innern hat Ende 2011 alle Mitglieder des Stiftungsrates für eine neue Amtszeit wieder gewählt, auch jene, welche bereits 1997 – dem Gründungsjahr der Stiftung – gewählt worden waren.Auf Ende der Amtszeit 2012 bis 2015 werden drei Mitglieder des Stiftungsrates die maximal mögliche Amtszeit erreichen, May Bittel, Claudio Candinas und Daniel Huber.