Es bleibt dabei: Die Berner Kantonspolizei darf Fahrende künftig wegweisen und das Gelände räumen. Jedoch nur, falls ein Transitplatz zur Verfügung steht.Die Kantonspolizei darf ein Gelände nur räumen, falls ein Transitplatz und für die Fahrenden somit eine Alternative besteht. Genau das ist im Moment das Problem: Im Kanton Bern gibt es noch keinen ...
Es bleibt dabei: Die Berner Kantonspolizei darf Fahrende künftig wegweisen und das Gelände räumen. Jedoch nur, falls ein Transitplatz zur Verfügung steht.Die Kantonspolizei darf ein Gelände nur räumen, falls ein Transitplatz und für die Fahrenden somit eine Alternative besteht. Genau das ist im Moment das Problem: Im Kanton Bern gibt es noch keinen Transitplatz für ausländische Fahrende.