Schon 1000 Gesuche eingegangen

01. Februar 2017

Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen können seit Anfang Januar 2017 ihren Anspruch auf einen Solidaritätsbeitrag geltend machen.«Gegenwärtig nähert sich die Zahl der Gesuchseingänge beim Bundesamt für Justiz rasch der Schwelle von 1000 Gesuchen», sagt Reto Brand, Leiter des Fachbereich Fürsorgerische Zwangsmassnahmen au ...

Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen können seit Anfang Januar 2017 ihren Anspruch auf einen Solidaritätsbeitrag geltend machen.«Gegenwärtig nähert sich die Zahl der Gesuchseingänge beim Bundesamt für Justiz rasch der Schwelle von 1000 Gesuchen», sagt Reto Brand, Leiter des Fachbereich Fürsorgerische Zwangsmassnahmen auf Anfrage von watson. Direktbetroffene müssen ein Gesuch einreichen und glaubhaft machen, dass sie Opfer einer fürsorgerischen Zwangsmassnahme oder Fremdplatzierung wurden.

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