Heim- und Verdingkinder können bis zum 31. März 2018 beim Bund Gesuche stellen, um einen Solidaritätsbeitrag zu erhalten. Die Gemeinde Cham (ZG) erinnert mit einem Flyer an diese Ablauffrist.Die Gemeinde Cham geht mit Flyer, Poster und dem Angebot einer Sprechstunde mit Gemeinderätin Christine Blättler-Müller (CVP) in die Offensive. «Wir möchten Op ...
Heim- und Verdingkinder können bis zum 31. März 2018 beim Bund Gesuche stellen, um einen Solidaritätsbeitrag zu erhalten. Die Gemeinde Cham (ZG) erinnert mit einem Flyer an diese Ablauffrist.Die Gemeinde Cham geht mit Flyer, Poster und dem Angebot einer Sprechstunde mit Gemeinderätin Christine Blättler-Müller (CVP) in die Offensive. «Wir möchten Opfer und Betroffene ermutigen, dass es richtig und wichtig ist, ein Gesuch einzureichen», sagt die Vorsteherin Soziales und Gesundheit.Zudem leistet die Gemeinde einen Beitrag in der Höhe von 50 000 Franken an den Solidaritätsfonds des Bundes als Zeichen der Wiedergutmachung.In Cham steht das ehemalige Kinderheim Hagendorn im Fokus, wobei die Fremdplatzierungen oft über die Gemeinde- und Kantonsgrenzen hinweg erfolgten.