Die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen sollen finanziell entschädigt werden. Die Finanzkommission des Nationalrates ist einverstanden, für die Entschädigungen maximal 300 Millionen Franken aufzuwenden.Mit 15 zu 8 Stimmen beantragt die Finanzkommission jedoch der zuständigen Rechtskommission, die Zahlung pro Opfer auf maximal 25'000 Franken zu b ...
Die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen sollen finanziell entschädigt werden. Die Finanzkommission des Nationalrates ist einverstanden, für die Entschädigungen maximal 300 Millionen Franken aufzuwenden.Mit 15 zu 8 Stimmen beantragt die Finanzkommission jedoch der zuständigen Rechtskommission, die Zahlung pro Opfer auf maximal 25'000 Franken zu begrenzen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.