Wiedergutmachung im Kanton Schaffhausen läuft an

25. Januar 2017

Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und frühere Verdingkinder können in Schaffhausen ab sofort ein Gesuch um eine finanzielle Entschädigung für erlittenes Unrecht stellen.Der Kanton Schaffhausen hat der Fachstelle Gewaltbetroffene des Kantons Schaffhausen das Mandat übertragen, den Direktbetroffenen eines dunklen Kapitels der Schweizer Gesch ...

Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und frühere Verdingkinder können in Schaffhausen ab sofort ein Gesuch um eine finanzielle Entschädigung für erlittenes Unrecht stellen.Der Kanton Schaffhausen hat der Fachstelle Gewaltbetroffene des Kantons Schaffhausen das Mandat übertragen, den Direktbetroffenen eines dunklen Kapitels der Schweizer Geschichte dabei behilflich zu sein, ihre Vergangenheit aufzuarbeiten, und das Unrecht, das ihnen angetan wurde, wenigstens ein wenig zu korrigieren. Bis Ende März 2018 müssen die Anträge gestellt sein. Statistisch gesehen könnte es in Schaffhausen 120 Betroffene geben.Ein informativer Bericht von Mark Liebenberg mit einem Interview mit einer betroffenen Frau sowie Informationen zum Solidaritätsbeitrag und zu den Zuständigkeiten.

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