Jenische und Sinti in der Schweiz bestehen zu einem erheblichen Teil auch aus Nichtfahrenden. Unsere Einstufung als nationale Minderheit würde dem ganzen Land nützen, meint Daniel Huber.Ein Beitrag von Daniel Huber, Präsident der Radgenossenschaft der Landstrasse, in der «NZZ am Sonntag» vom 11. September 2016: 1998 ratifizierte die Schweiz die Kon ...
Jenische und Sinti in der Schweiz bestehen zu einem erheblichen Teil auch aus Nichtfahrenden. Unsere Einstufung als nationale Minderheit würde dem ganzen Land nützen, meint Daniel Huber.Ein Beitrag von Daniel Huber, Präsident der Radgenossenschaft der Landstrasse, in der «NZZ am Sonntag» vom 11. September 2016: 1998 ratifizierte die Schweiz die Konvention des Europarates über Minderheitenschutz. Dabei erklärte der Bundesrat, dass er nebst den traditionellen Sprachminderheiten auch die Fahrenden als nationale Minderheit anerkenne. Nur eben, die grosse Mehrheit der Jenischen und Sinti ist nicht fahrend. Etwa 2000 bis 3000 sind im Sommer unterwegs, um ihr Gewerbe zu betreiben. Zehnmal mehr, über 30 000 Menschen, leben hingegen als Sesshafte; die Zahl entspricht der Gruppe der Rätoromanen. Mit einer Petition haben jenische und sintische Organisationen, unter ihnen die vor 40 Jahren gegründete Radgenossenschaft der Landstrasse, den Bundesrat aufgefordert, alle Jenischen und Sinti als nationale Minderheit anzuerkennen.