Die Stadt macht keine Auflagen

23. Août 2017

2016 wurde in Gossau (SG) ein Durchgangsplatz für Fahrende abgelehnt. Auf Privatgrund dürfen sie aber vorübergehend bleiben. Das bestätigt auch die Stadt.Im Gebiet Degenau-Höfrig bei Gossau haben sich Fahrende auf dem Privatgelände eines Landwirts niedergelassen. Im vergangenen Jahr hatte die Stimmbevölkerung der Stadt Gossau die Umzonung einer Par ...

2016 wurde in Gossau (SG) ein Durchgangsplatz für Fahrende abgelehnt. Auf Privatgrund dürfen sie aber vorübergehend bleiben. Das bestätigt auch die Stadt.Im Gebiet Degenau-Höfrig bei Gossau haben sich Fahrende auf dem Privatgelände eines Landwirts niedergelassen. Im vergangenen Jahr hatte die Stimmbevölkerung der Stadt Gossau die Umzonung einer Parzelle zu Gunsten eines Durchgangsplatzes für Fahrende abgelehnt. Auf Privatgrund könnten Fahrende aber weiterhin vorübergehend bleiben, sagt Urs Salzmann, Kommunikationsbeauftragter der Stadt.Wie lange Fahrende auf Privatgelände bleiben dürfen, lässt sich laut Salzmann nicht in Tagen beziffern. «Ausserhalb der Bauzone ist im Kanton St. Gallen bis zu einem Monat üblich», hält er fest. So lange wollen auch die Fahrenden in Degenau-Höfrig bei Gossau bleiben.

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