Freispruch für den Präsidenten der Radgenossenschaft

17. Novembre 2014

Ein Gericht im Kanton Solothurn hat den Präsidenten der Radgenossenschaft vom Vorwurf der Hehlerei freigesprochen.Das solothurnische Richteramt Thal-Gäu hat Daniel Huber, den Präsidenten der Radgenossenschaft der Landstrasse, vollumfänglich vom Vorwurf der Hehlerei freigesprochen. Huber erhält eine Genugtuung. Er sei froh, dass diese Gerüchte nun e ...

Ein Gericht im Kanton Solothurn hat den Präsidenten der Radgenossenschaft vom Vorwurf der Hehlerei freigesprochen.Das solothurnische Richteramt Thal-Gäu hat Daniel Huber, den Präsidenten der Radgenossenschaft der Landstrasse, vollumfänglich vom Vorwurf der Hehlerei freigesprochen. Huber erhält eine Genugtuung. Er sei froh, dass diese Gerüchte nun endlich erledigt seien, teilte Huber zusammen mit seinem Anwalt mit.Weil er in den Medien als «Chef der Fahrenden» bekannt sei, hätten die Anschuldigungen wegen Hehlerei den Ruf der Jenischen, Sinti und Roma allgemein beschädigt, sagte Daniel Huber. «Es ist nun an der Zeit, dass nicht nur Richtigstellungen ihren Weg in die Öffentlichkeit finden, sondern dass auch die Behörden aller Stufen, angeführt vom Bundesamt für Kultur, dem gesetzlich festgeschriebenen Minderheitenschutz Taten folgen lassen», forderte Daniel Huber in einer Medienmitteilung.

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