Kallnach (BE): Regeln für die Fahrenden

27. Novembre 2017

Fahrende dürfen sich nur nach Anmeldung und gegen ein Depot auf öffentlichem Boden aufhalten. So will es das neue Kallnacher Polizeireglement.Die Gemeindeversammlung Kallnach hat das neue Polizeireglement ohne Gegenstimme genehmigt, berichtet die «Berner Zeitung». Das Reglement sei auch wegen der Probleme mit den Fahrenden ausgearbeitet worden, sag ...

Fahrende dürfen sich nur nach Anmeldung und gegen ein Depot auf öffentlichem Boden aufhalten. So will es das neue Kallnacher Polizeireglement.Die Gemeindeversammlung Kallnach hat das neue Polizeireglement ohne Gegenstimme genehmigt, berichtet die «Berner Zeitung». Das Reglement sei auch wegen der Probleme mit den Fahrenden ausgearbeitet worden, sagte der zuständige Gemeinderat Urs Sahli (SVP). Demnach dürfen sich Fahrende nur nach Voranmeldung, dem Bezahlen eines Depots (250 Franken pro Wohneinheit) und maximal fünf Tagen auf öffentlichem Grund aufhalten.

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