Verdingkinder werden mit je 25 000 Franken entschädigt. Im Kanton Zürich haben bisher 717 Personen ein Gesuch gestellt – weniger als erwartet. Die Frist, in der ein Gesuch möglich ist, läuft bald ab.Seit rund einem Jahr läuft die Gesuchfrist, berichtet die «Neue Zürcher Zeitung». Bald, nämlich am 31. März, läuft sie aus. Aus diesem Anlass informier ...
Verdingkinder werden mit je 25 000 Franken entschädigt. Im Kanton Zürich haben bisher 717 Personen ein Gesuch gestellt – weniger als erwartet. Die Frist, in der ein Gesuch möglich ist, läuft bald ab.Seit rund einem Jahr läuft die Gesuchfrist, berichtet die «Neue Zürcher Zeitung». Bald, nämlich am 31. März, läuft sie aus. Aus diesem Anlass informierte die kantonale Direktion der Justiz und des Innern am Freitag am Zürcher Staatsarchiv über den Stand der Gesuchstellungen.Die Zahlendiskussion sei letztlich irrelevant, fanden die Referenten einhellig – neben Luzius Mader vom Bundesamt für Justiz unter anderen Regierungsrätin Jacqueline Fehr (sp.) und Staatsarchivar Beat Gnädinger. Längst nicht alle Betroffenen seien bereit, eine Entschädigung entgegenzunehmen.Die Aktensuche führt meist über das Staatsarchiv hinaus in die Archive der Gemeinden. Die Vormundschaftsakten seien in der Regel am ergiebigsten. In vielen Heimen hingegen seien die Akten vernichtet worden.