Schweizer zweiter Klasse

03. Mai 2014

Der Bund sollte den Fahrenden Plätze zur Verfügung stellen – etwa auf ungenutzten Militäranlagen.2003 entschied das Bundesgericht, dass Fahrende einen Rechtsanspruch auf Halteplätze haben. Da die Raumplanung jedoch in die Hoheit der Kantone und Gemeinden fällt, wurde der Rechtsanspruch nie angemessen erfüllt. Mit der Folge, dass schweizweit etwa 60 ...

Der Bund sollte den Fahrenden Plätze zur Verfügung stellen – etwa auf ungenutzten Militäranlagen.2003 entschied das Bundesgericht, dass Fahrende einen Rechtsanspruch auf Halteplätze haben. Da die Raumplanung jedoch in die Hoheit der Kantone und Gemeinden fällt, wurde der Rechtsanspruch nie angemessen erfüllt. Mit der Folge, dass schweizweit etwa 60 Standplätze fehlen.Fehlende Standplätze führen zu Konflikten. Und je aufgeheizter die Atmosphäre ist, desto grösser wird der Widerstand gegen neue Plätze. Um die Situation zu entspannen, sollte der Bund deshalb Plätze zur Verfügung stellen – etwa auf ungenutzten Militäranlagen. Zudem könnte die entstandene Aufregung Anlass sein, dass sich die Öffentlichkeit vermehrt mit den Fahrenden befasst. Und sie ohne Romantisierung akzeptiert als Mitbürger, die weder ihre vorübergehende Sehnsucht nach Ungebundenheit mit Campingferien stillen noch temporär alternative Lebensformen erproben. Sondern eine seit Generationen gelebte Tradition pflegen.

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