Die Zahlungen für die Opfer von staatlichen Zwangsmassnahmen sind rechtlich nicht lupenrein. Doch es ist richtig, mit einer pragmatischen Lösung dieses dunkle Kapitel zu bewältigen.Ein Kommentar von Christof Forster in der «Neuen Zürcher Zeitung»: Der Nationalrat will Verdingkindern und Opfern von staatlichen Zwangsmassnahmen einen Beitrag von insg ...
Die Zahlungen für die Opfer von staatlichen Zwangsmassnahmen sind rechtlich nicht lupenrein. Doch es ist richtig, mit einer pragmatischen Lösung dieses dunkle Kapitel zu bewältigen.Ein Kommentar von Christof Forster in der «Neuen Zürcher Zeitung»: Der Nationalrat will Verdingkindern und Opfern von staatlichen Zwangsmassnahmen einen Beitrag von insgesamt 300 Millionen Franken ausrichten. Dieser Schritt ist rechtlich nicht lupenrein. Aber er hilft, dieses dunkle Kapitel der jüngeren Schweizer Geschichte zu bewältigen. Und er bringt den noch lebenden Betroffenen ein spätes Zeichen der Anerkennung.