Seit April können sich Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen für einen Solidaritätsbeitrag melden. Bislang sind 2536 Gesuche eingegangen – weniger als erwartet.300 Millionen Franken – so viel Geld stellt der Bund insgesamt für Verdingkinder und andere Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen vor 1981 zur Verfügung. Im April trat das neue Gesetz ...
Seit April können sich Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen für einen Solidaritätsbeitrag melden. Bislang sind 2536 Gesuche eingegangen – weniger als erwartet.300 Millionen Franken – so viel Geld stellt der Bund insgesamt für Verdingkinder und andere Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen vor 1981 zur Verfügung. Im April trat das neue Gesetz in Kraft, das pro Opfer einen Solidaritätsbeitrag von bis zu 25 000 Franken vorsieht. Betroffene können sich an die Opferhilfestellen und Staatsarchive in ihren Wohnkantonen wenden. Sie helfen dabei, das Gesuch zu stellen und Akten zu suchen. Das Bundesamt für Justiz nimmt aber auch direkt Gesuche entgegen.«Dabei handelt es sich beim Solidaritätsbeitrag nicht um Almosen, sondern um eine Anerkennung von Unrecht», sagt Guido Fluri, der Initiator der Wiedergutmachungsinitiative, welche der Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels der Schweizer Geschichte Schub gegeben hatte. Wer dieses Geld nicht selber wolle oder brauche, könne es auch spenden.