Wenn Reglemente die rasche Abreise antreiben

20. Juillet 2017

Ausländische Fahrende warten sieben Tage auf eine Arbeitserlaubnis – ebenso lange dürfen sie sich auf einigen der Halteplatz aufhalten. Darum suchen sie nach «besseren Optionen».Verbände ausländischer Fahrender ziehen mit ihren Gespannen im Raum Freiburg und Bern etwas getrieben und hektisch herum – obwohl doch im angrenzenden Kanton Freiburg eben ...

Ausländische Fahrende warten sieben Tage auf eine Arbeitserlaubnis – ebenso lange dürfen sie sich auf einigen der Halteplatz aufhalten. Darum suchen sie nach «besseren Optionen».Verbände ausländischer Fahrender ziehen mit ihren Gespannen im Raum Freiburg und Bern etwas getrieben und hektisch herum – obwohl doch im angrenzenden Kanton Freiburg eben erst ein offizieller Transitplatz eingerichtet worden ist und bei Wileroltigen eine besetzte Wiese als geduldete Alternative dient.Zum längst bekannten Mangel an Halteplätzen kommt nämlich ein neuer Trend, schreibt Marc Lettau im «Bund». An den wenigen neuen Halteorten gelten Regeln, die es ausländischen Fahrenden erschweren, einem Erwerb nachzugehen. So gilt etwa auf dem neu geschaffenen Platz an der A 12 unweit von Bulle (FR) eine maximale Aufenthaltsdauer von sieben Tagen. Laut Andreas Geringer vom Verband Sinti und Roma Schweiz, der derzeit als Mediator schweizweit auf Achse ist, ist das «ein Teil des Problems».

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