Fürsorgerische Zwangsmassnahmen: Der Runde Tisch hat seine Aufgaben erfüllt

08. Febbraio 2018

Der Runde Tisch für die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 hat seine Aufgaben erfüllt, teilt das Bundesamt für Justiz mit.Der Runde Tisch war im Juni 2013 von Bundesrätin Simonetta Sommaruga eingesetzt worden. Er war paritätisch zusammengesetzt aus Opfern einerseits und aus Vertreterinnen und Vertreter ...

Der Runde Tisch für die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 hat seine Aufgaben erfüllt, teilt das Bundesamt für Justiz mit.Der Runde Tisch war im Juni 2013 von Bundesrätin Simonetta Sommaruga eingesetzt worden. Er war paritätisch zusammengesetzt aus Opfern einerseits und aus Vertreterinnen und Vertretern der Behörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden sowie weiterer Organisationen anderseits. Der Runde Tisch hatte den Auftrag, eine umfassende Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 vorzubereiten und in die Wege zu leiten.Bisher sind beim Bundesamt für Justiz 5261 Gesuche um einen Solidaritätsbeitrag in Höhe von 25 000 Franken eingegangen; die ersten Beiträge konnten im Januar 2018 ausbezahlt werden. Personen, die sich als Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 betrachten, können noch bis zur gesetzlich festgelegten Frist vom 31. März 2018 ein entsprechendes Gesuch einreichen.

weiterlesen