In der Schweiz hat es keinen Platz für Heimatlose

15. Maggio 2017

Bis 1931 gibt es ein Stück Land, das zu keinem Kanton und somit rein rechtlich auch nicht zur Schweiz gehört. Der Umgang mit den 63 Aren ist ein Lehrstück für den Umgang mit den Fahrenden.Die Schweiz ist ein Rechtsstaat, der klare Grenzen gegen aussen und zwischen den einzelnen Kantonen hat. Umso seltsamer ist es, dass es im Grenzgebiet zwischen de ...

Bis 1931 gibt es ein Stück Land, das zu keinem Kanton und somit rein rechtlich auch nicht zur Schweiz gehört. Der Umgang mit den 63 Aren ist ein Lehrstück für den Umgang mit den Fahrenden.Die Schweiz ist ein Rechtsstaat, der klare Grenzen gegen aussen und zwischen den einzelnen Kantonen hat. Umso seltsamer ist es, dass es im Grenzgebiet zwischen den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft und Solothurn lange Jahre ein kleines Stück Land gab, das staatenlos ist. Die 63 Aren sind den Einheimischen als «Vagantenplatz» oder «Heimatlosenplatz» bekannt.Seit wann der Heimatlosenplatz existiert und wie diese rechtlich einmalige Situation entstanden ist, kann nicht mehr geklärt werden. Der Historiker Michael Blatter hat den ersten eindeutigen Hinweis auf seine Existenz im Jahr 1822 gefunden.Ein Bericht von Erich Aschwanden in der «Neuen Zürcher Zeitung».

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