Jenische klagen gegen Aarberger Polizeireglement

26. Maggio 2015

Das neue Reglement sei diskriminierend und rechtlich unzulässig, 
sagt der Präsident der Bewegung der Schweizer Reisenden.An der Aarberger Gemeindeversammlung (Kanton Bern) von letzter Woche stimmten 80 Bürgerinnen und Bürger dem neuen Polizeireglement zu, nur 7 waren dagegen. «Wir werden rechtliche Schritte gegen das Reglement einleiten», sagt Mik ...

Das neue Reglement sei diskriminierend und rechtlich unzulässig, 
sagt der Präsident der Bewegung der Schweizer Reisenden.An der Aarberger Gemeindeversammlung (Kanton Bern) von letzter Woche stimmten 80 Bürgerinnen und Bürger dem neuen Polizeireglement zu, nur 7 waren dagegen. «Wir werden rechtliche Schritte gegen das Reglement einleiten», sagt Mike Gerzner, Präsident der Bewegung der Schweizer Reisenden. In Artikel 16 heisst es, das Campieren auf öffentlichem Grund sei verboten, die Gemeinde könne aber Ausnahmen bewilligen. Und: «Die Vorschriften über das Campingwesen gelten auch für Fahrende.» Sie dürften sich lediglich mit «Bewilligung, vorheriger Anmeldung und nach Bezahlung eines Depots von 500 Franken pro Fahrzeug während maximal 5 Tagen» auf öffentlichem Grund in Aarberg niederlassen.Auch Urs Glaus, Geschäftsführer der Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende, hält die Regelung für «sachlich falsch und rechtlich unzulässig». «Es ist sachlich falsch, das Halten von Fahrenden dem Campieren gleichzustellen. Fahrende reisen ihrer Arbeit nach und halten nah an den Orten, wo sie Verdienstmöglichkeit in ihren traditionellen Tätigkeiten finden», so Glaus.

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