Menschen mit fahrender Lebensweise brauchen Plätze, auf denen sie mit ihren Wohnwagen spontan halten, für einige Tage verweilen und ihrer Arbeit nachgehen können. Fahrende Jenische, Sinti und Roma brauchen Spontan-Halteplätze. In der durchregulierten Schweiz scheint dies auf den ersten Blick ein Ding der Unmöglichkeit
Gemäss eines von der Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende» in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtensdes Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte gibt es jedoch zumindest im nationalen Raumplanungsrecht kaum Einschränkungen für Spontanhalte. Hürden verortet das Gutachten auf regionaler und lokaler Ebene, sei es bei Gemeinden oder privaten Grundeigentümer*innen.
Um diese Hürden abzubauen, hat die Stiftung «Zukunft Schweizer Fahrende» auf Grundlage des Rechtsgutachtens einen Ratgeber zum Spontanhalt erstellt.
Dieser enthält praktische Hinweise und Empfehlungen an Gemeinden, wie sich bestehende Hürden abbauen lassen. In diesem Zusammenhang betont das Rechtsgutachten explizit, dass die Gemeinden grundsätzlich verpflichtet sind, die Grund- und Menschenrechte der fahrenden Minderheit zu schützen.
Weiter enthält der Ratgeber detaillierte Informationen und Empfehlungen, inklusive einen Mustermietvertrag für private Grundeigentümer*innen, welche ihre Grundstücke temporär Fahrenden zur Verfügung stellen möchten.
Mit Rechtsgutachten und Ratgeber erhofft sich die Stiftung «Zukunft Schweizer Fahrende», dass bestehende Spontanhalteplätze erhalten werden können und insbesondere auch neue entstehen, wodurch das Problem der fehlenden, offiziellen Durchgangsplätze gelindert werden könnte.Zum Gespräch auf Radio Rabe