Ab Montag ist der Durchgangsplatz Riet in Winterthur nur noch für Schweizer Fahrende geöffnet.Ab Montag gilt auf dem Durchgangsplatz Riet für Fahrende eine neue Nutzungsordnung. Zutritt haben ab dann lediglich noch «Fahrende mit Niederlassung in der Schweiz und deren ausländische Verwandte». Im Kanton Zürich ist es das erste Platzverbot für aus ...
Ab Montag ist der Durchgangsplatz Riet in Winterthur nur noch für Schweizer Fahrende geöffnet.Ab Montag gilt auf dem Durchgangsplatz Riet für Fahrende eine neue Nutzungsordnung. Zutritt haben ab dann lediglich noch «Fahrende mit Niederlassung in der Schweiz und deren ausländische Verwandte». Im Kanton Zürich ist es das erste Platzverbot für ausländische Fahrende. Winterthur schafft damit ein Präjudiz und begibt sich juristisch in die Grauzone. Nach Rücksprache mit dem kantonalen Amt für Raumplanung kam man zum Schluss, dass ein «Testlauf» bis Ende Oktober rechtens ist.Auch die Kantone Aargau, Bern und Graubünden haben sich die Rechtsunsicherheit zu Nutze gemacht und Platzverbote für Ausländer erlassen. In Kanton St. Gallen gab man vor vier Jahren ein Rechtsgutachten in Auftrag, berichtet der «Landbote». In der Folge verzichtete man auf getrennte Plätze. Zur Frage, ob eine Trennung und Platzverbote zulässig sind, gibt es kein klärendes Gerichtsurteil.Im Kanton Zürich ist eine Aufstockung der Standplätze von vier auf fünf und der Durchgangsplätze von acht auf dreizehn geplant, einer davon in der Region Winterthur. Das neue Konzept «Fahrende im Kanton Zürich» wird für ausländische Fahrende keine Klarheit schaffen.