Solidaritätsfonds für Verdingkinder und administrativ Versorgte

04. Dicembre 2015

Der Bund will ehemalige Verdingkinder und administrativ Versorgte mit einem Solidaritätsfonds in Höhe von 300 Millionen Franken entschädigen.Der Bundesrat hat die Botschaft zu einem entsprechenden Bundesgesetz verabschiedet. Das Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 sieht einen Solid ...

Der Bund will ehemalige Verdingkinder und administrativ Versorgte mit einem Solidaritätsfonds in Höhe von 300 Millionen Franken entschädigen.Der Bundesrat hat die Botschaft zu einem entsprechenden Bundesgesetz verabschiedet. Das Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 sieht einen Solidaritätsbeitrag von insgesamt 300 Millionen Franken vor. Ein nationales Forschungsprogramm soll die wissenschaftliche Aufarbeitung ermöglichen. Die Kantone sollen Anlauf- und Beratungsstellen für Betroffene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen einrichten.Mit dem Solidaritätsbeitrag von 300 Millionen Franken geht der Bundesrat weniger weit als die im vergangenen Dezember eingereichte und breit unterstützte «Wiedergutmachungsinitiative». Diese fordert einen Beitrag von 500 Millionen Franken.

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