Umsetzung der Schulpflicht in der Stadt Bern

28. Febbraio 2015

Wenn jenische Kinder die Schulpflicht nicht erfüllen, soll es keine Sanktionen mehr geben – oder doch? Beim Schulamt der Stadt Bern und bei der Direktion für Bildung herrscht Uneinigkeit.Die «Berner Zeitung» diskutiert einen Beitrag des «Bundeshaus-Radios» über die Umsetzung der Schulpflicht in der Stadt Bern. Seit 2005 besteht für die Fahrenden ei ...

Wenn jenische Kinder die Schulpflicht nicht erfüllen, soll es keine Sanktionen mehr geben – oder doch? Beim Schulamt der Stadt Bern und bei der Direktion für Bildung herrscht Uneinigkeit.Die «Berner Zeitung» diskutiert einen Beitrag des «Bundeshaus-Radios» über die Umsetzung der Schulpflicht in der Stadt Bern. Seit 2005 besteht für die Fahrenden eine schulische Sonderregelung: Beim Erreichen des 15. Lebensjahres können die Jenischen ihre Schulzeit beenden. Bis dahin wird von ihnen erwartet, dass sie ebenfalls in die Schule gehen – zumindest in den Wintermonaten. Viele Kinder besuchen aber auch im Winter die Schule nicht, worauf die Stadt Bern bis jetzt mit Sanktionen reagierte. Weil diese keine Wirkung zeigten, nimmt das Schulamt der Stadt Bern einen Paradigmenwechsel vor. In Zukunft würden Eltern von jenischen Kindern, die der Schule fernbleiben, nicht mehr geahndet. Anscheinend sind sich das Schulamt und die städtische Direktion für Bildung, Soziales und Sport dabei nicht einig. Denn der Generalsekretär der Direktion sagt: «Sanktionen, die nicht gegriffen haben, sollen aufgehoben und durch solche ersetzt werden, die besser fruchten.»

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