Politik und Recht

Die Fahrenden erfuhren immer wieder Behinderungen ihrer Lebensweise durch den Staat. Gesetze trugen zu deren Diskriminierung bei. Eine einheitliche Politik gegenüber Fahrenden hat es aufgrund der föderalistischen Struktur in der Schweiz aber nie gegeben.

Auf bundesstaatlicher Ebene sah das Heimatlosengesetz von 1850 (Nation und Bürgerrecht) besondere Regelungen für «Vaganten» vor. Heute sind die Fahrenden in der Schweiz als nationale Minderheit anerkannt.

Erst in jüngerer Zeit schlossen sie sich in Organisationen zusammen und begannen internationale Netzwerke zu bilden. Zu ihren Forderungen zählt nicht nur der Schutz als Minderheit, sondern auch eine vollumfängliche Rehabilitation und Partizipation an Gesellschaft und Staat.