Über die Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende

Die Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende wurde 1995 vom Bund gegründet und nahm 1997 ihre Tätigkeit auf. Sie soll dazu beitragen, dass die auch in der Schweiz während langer Zeit diskriminierten und verfolgten Minderheiten ihr kulturelles Selbstverständnis wahren können. Heute sind die Jenischen und Sinti vom Bund anerkannte nationale Minderheiten. Im  Mittelpunkt der Arbeit der Stiftung steht die fahrende Lebensweise der Jenischen, Sinti und Roma – unabhängig der Nationalität.

Unsere Schwerpunkte

Schwerpunkt

Mehr Stand- und Durchgangsplätze

Das Ziel der Stiftung ist, dass den Fahrenden genügend Stand- und Durchgangsplätze zur Verfügung stehen. Wie Gutachten der Stiftung zeigen, hat die Anzahl Plätze in den letzten Jahren jedoch ab- statt zugenommen. Die aktuelle Situation kann nur verbessert werden, wenn die Instrumente der Raumplanung zu Gunsten der Fahrenden eingesetzt werden.

weniger
Schwerpunkt

Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden festigen

Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es eine bessere Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden. Zu diesem Zweck erarbeitet die Stiftung Grundlagen, berät Behörden, organisiert Tagungen und gibt Medien Auskunft. Sie leistet auch bescheidene finanzielle Beiträge für die Schaffung neuer Plätze sowie für Projekte, die der Erfüllung des Stiftungszwecks dienen.

weniger
Schwerpunkt

Diskriminierung der Fahrenden stoppen

Die Stiftung setzt sich dafür ein, Diskriminierungen von Fahrenden in der Schweiz zu verhindern und zu beseitigen. Sie trug massgeblich zur Einführung eines neuen Reisendengewerbegesetzes (2001, in Kraft seit 2003) bei, und ist bestrebt, Lösungen zu finden für die spezifischen Bedürfnisse bezüglich der Ausbildung jenischer Kinder und Jugendlicher.

weniger
Schwerpunkt

Förderung von Kultur- und Vermittlungs-projekten

Die Stiftung hat mit Mitteln des Bundesamts für Kultur einen Fonds eingerichtet, über den Projekte von und für die Minderheiten gefördert werden können.

Dabei gelten folgende Kriterien

  • Schweizer Fahrende sind Projektträger oder die Projekte müssen in enger Zusammenarbeit mit Minderheiten entwickelt worden sein
  • Zeitliche Befristung der Projekte
  • Ausgeschlossen sind Beiträge an den ständigen Betrieb von Organisationen
  • Inhaltliche und fachliche Qualität
  • Ausstrahlung, Besucherpotenzial und Einzigartigkeit der Projekte

Vorgehen für Anträge an den Fonds 

  • Die Projektträger reichen eine Projektbeschreibung ein, in der das Zielpublikum, die Trägerschaft beschrieben sind. Ebenso sind ein Budget und Angaben über die Finanzierung einzureichen.
  • Nach Projektabschluss reichen die unterstützten Organisationen eine Abrechnung ein und eine Evaluation zuhanden des Stiftungsrates ein.
  • Die unterstützten Projekte müssen im Zusammenhang mit der „Kultur der Minderheit“ stehen.
  • Stiftungsratsmitglieder, welche den Antrag stellen oder den Organisationen nahestehen, treten in Ausstand.
weniger
weniger

Stiftungsrat und Geschäftsführer

Alle anzeigen
Christoph Neuhaus
Präsident des Stiftungsrates
Christoph Neuhaus
Simon Röthlisberger
Geschäftsführer
Simon Röthlisberger