Wiedergutmachung: Nur ein Bruchteil der Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen hat sich bisher beim Bund gemeldet.Im Herbst 2016, 35 Jahre nach der Abschaffung der Versorgungsgesetze, hat das eidgenössische Parlament 300 Millionen Franken für die Opfer gesprochen. Nun zeigt eine erste Bilanz, dass sich viel weniger Menschen für den Solidaritätsbei ...
Wiedergutmachung: Nur ein Bruchteil der Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen hat sich bisher beim Bund gemeldet.Im Herbst 2016, 35 Jahre nach der Abschaffung der Versorgungsgesetze, hat das eidgenössische Parlament 300 Millionen Franken für die Opfer gesprochen. Nun zeigt eine erste Bilanz, dass sich viel weniger Menschen für den Solidaritätsbeitrag melden, als der Bund und die Initianten erwartet hatten.Mitarbeiter des Bundes und des Initiativkomitees, die Betroffene kennen, vermuten dies: dass viele die Wiedergutmachungs-Bemühungen als Hohn empfinden, Angst haben, nichts mehr damit zu tun haben wollen oder überfordert sind. Daniel Lis zum Beispiel, der während seiner Zeit bei der Expertenkommission «Administrativ Versorgte» mit vielen Opfern gesprochen hat, sagt: «Manche wollten reden, andere nicht.»Guido Fluri, Initiant der Wiedergutmachungsinitiative, hat die Opfer via Medien dazu aufgerufen, sich beim Bund zu melden. Es seien keine Almosen, sondern eine Anerkennung des erlittenen Unrechts, sagte er. Wer das Geld nicht behalten wolle, könne es immer noch weitergeben. Nun plant er mit dem Bund eine Informationskampagne in Arztpraxen und Heimen, um die Information breiter zu streuen.