Die Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende liess im Jahr 2000 erstmals einen Standbericht über die Plätze, welche Fahrenden in der Schweiz zur Verfügung stehen, erstellen.Der Bericht ist seither alle fünf Jahre aktualisiert worden. Der neueste Bericht hält den Stand per Ende 2015 fest. Das Ergebnis ist ernüchternd:Seit 2010 ist in den darauf folge ...
Die Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende liess im Jahr 2000 erstmals einen Standbericht über die Plätze, welche Fahrenden in der Schweiz zur Verfügung stehen, erstellen.Der Bericht ist seither alle fünf Jahre aktualisiert worden. Der neueste Bericht hält den Stand per Ende 2015 fest. Das Ergebnis ist ernüchternd:Seit 2010 ist in den darauf folgenden fünf Jahren 1 Standplatz neu geschaffen worden. Nötig wären laut den Erhebungen im Standbericht 2015 25 zusätzliche Standplätze.Bei den Durchgangsplätzen ist die Bilanz im Vergleich zum Jahr 2010 sogar negativ. Es wurden 7 Plätze geschlossen, welche insgesamt 38 Gespannen einen Platz angeboten hatten. Die Entwicklung bei der Anzahl Durchgangsplätze ist allerdings noch alarmierender und weist weiterhin einen deutlich negativen Trend auf. Die durch die Gemeinden ausgewiesene Anzahl Durchgangsplätze für Schweizer Jenische und Sinti hat in den letzten 15 Jahren von 46 auf 31, also um rund einen Drittel, abgenommen. Diese Plätze decken den Bedarf von 80 Plätzen bei weitem nicht ab und schränken die nomadische Lebensweise der Jenischen und Sinti stark ein.Im Vergleich zum Jahr 2010 wird neu ein Teil der bisherigen Plätze als «eingeschränkt benutzbare Plätze» erfasst. Dazu zwei Arten von Plätzen: Einige Plätze stehen während eines Teils des Jahres einem anderen Zweck zur Verfügung, z.B. als Parkplatz für ein Schwimmbad, dienen jedoch in der übrigen Zeit Jenischen und Sinti als Stand- oder Durchgangsplatz; solche Plätze werden als wertvolle Ergänzung zum übrigen Platzangebot geschätzt. Als «eingeschränkt benutzbare Plätze» werden aber auch jene Plätze erfasst, welche praktisch ununterbrochen anderweitig genutzt werden und nur während so kurzer Zeit im Jahr und so kurzfristig auch noch Jenischen und Sinti zur Verfügung stehen, dass sie faktisch gar nicht genutzt werden können. Die Stiftung hat auch diese zweite Kategorie als «eingeschränkt benutzbare Plätze» erfasst, weil sie immerhin raumplanerisch erfasst sind: Die Kantone und Gemeinden sollen nicht aus der Pflicht entlassen werden, tatsächlich benutzbare Plätze für Jenische und Sinti zu schaffen; die Stiftung fordert denn von den entsprechenden Kantonen auch die Realisierung der raumplanerischen Festsetzung auf dafür geeigneten Grundstücken. Von den 31 ausgewiesenen Durchgangsplätzen sind 13 nur eingeschränkt benutzbar.Urs Glaus, Rechtsanwalt in St. Gallen, hat seit 1997 die Geschäfte der Stiftung geführt. Er hat frühzeitig angekündigt, dass er dieses Mandat per Ende 2016 abgeben wolle. Dadurch war es dem Stiftungsrat möglich, die Nachfolge sorgfältig zu planen. Ab 1. Januar 2016 wird Herr Simon Röthlisberger, Bern, die Geschäfte der Stiftung führen. Der Stiftungsrat dankt Urs Glaus für seine Arbeit und seinen Einsatz für die fahrende Bevölkerung der Schweiz.