Indirekter Gegenvorschlag zur Wiedergutmachungsinitiative

14. Januar 2015

Der Bundesrat will der Wiedergutmachungsinitiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen.Der Bundesrat will der Wiedergutmachungsinitiative (Wiedergutmachung für Verdingkinder und Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen) einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen. Dies hat er Mitte Januar in einer Aussprache entschieden. Das Eidgenö ...

Der Bundesrat will der Wiedergutmachungsinitiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen.Der Bundesrat will der Wiedergutmachungsinitiative (Wiedergutmachung für Verdingkinder und Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen) einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen. Dies hat er Mitte Januar in einer Aussprache entschieden. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement wird bis im Sommer 2015 eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten. Damit können die Geschehnisse rascher als über eine Verfassungsänderung aufgearbeitet werden. Der indirekte Gegenvorschlag zur Volksinitiative soll auch finanzielle Leistungen bis zu 300 Mio. Franken zugunsten der Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen ermöglichen.Weitere Informationen zur Soforthilfe und den kantonalen Anlaufstellen sind verfügbar unter: www.fuersorgerischezwangsmassnahmen.ch

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