Kantonaler Platz für Schweizer Fahrende

19. September 2013

In Würenlos soll es nicht nur zwei Fussballplätze, sondern auch einen kantonalen Platz für Schweizer Fahrende geben. Dies hat die Gemeinde anlässlich ihrer gestrigen Versammlung beschlossen, wie die Aargauer Zeitung berichtet.Beim Hof Klosterschür in der Gemeinde Würenlos im Kanton Aargau leben seit Jahren Fahrende. Mit einer Zonenplanänderung wird ...

In Würenlos soll es nicht nur zwei Fussballplätze, sondern auch einen kantonalen Platz für Schweizer Fahrende geben. Dies hat die Gemeinde anlässlich ihrer gestrigen Versammlung beschlossen, wie die Aargauer Zeitung berichtet.Beim Hof Klosterschür in der Gemeinde Würenlos im Kanton Aargau leben seit Jahren Fahrende. Mit einer Zonenplanänderung wird das Areal nun zu einem kantonalen Platz für Fahrende. „Es werden dort nur Fahrende aus der Schweiz oder mit Schweizer Pass leben", sagte Gemeindeammann Hans Ulrich Reber. Zudem sei die Aufenthaltsdauer auf 1 Monat beschränkt. Die Frage aus der Versammlung, ob die Fahrenden eine Gebühr oder Steuern zahlen müssten, verneinte Reber. Die Gemeinde werde aber nichts investieren müssen. Der Platz befindet sich auf Privatgrund.Bei dieser Zonenplanänderung gab es etwa ein Dutzend Gegenstimmen. Da nur 120 der 3944 Stimmberechtigten an der gestrigen Gemeindeversammlung anwesend waren, unterliegen alle Beschlüsse dem fakultativen Referendum.Entgegen der vom Gemeindeammann anlässlich der Gemeindeversammlung gemachten Aussage wird auch auf dem kantonalen Platz in Würenlos eine Benützungsgebühr pro Tag und Gespann erhoben sowie der Stromverbrauch in Rechnung gestellt, wie Marco Peyer von der Fachstelle beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau mitteilt.

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