Der Verwaltungsrechtler Rainer J. Schweizer bringt die Sicherheitskommission des Berner Grossen Rates ins Schwitzen: Er beurteilt die Massnahmen gegen Fahrende als rechtlich so nicht zulässig.Soll mit Verschärfungen im bernischen Polizeigesetz der Druck auf Fahrende erhöht werden? Diese brisante Frage muss der bernische Grosse Rat in der am Montag ...
Der Verwaltungsrechtler Rainer J. Schweizer bringt die Sicherheitskommission des Berner Grossen Rates ins Schwitzen: Er beurteilt die Massnahmen gegen Fahrende als rechtlich so nicht zulässig.Soll mit Verschärfungen im bernischen Polizeigesetz der Druck auf Fahrende erhöht werden? Diese brisante Frage muss der bernische Grosse Rat in der am Montag beginnenden Märzsession entscheiden. Im Kern will die von der Sicherheitskommission vorgeschlagene «Lex Fahrende» kantonsweit gegen «unerlaubtes Campieren» vorgehen und mit Wegweisungen und polizeilichen Räumungen im Konfliktfall dagegen vorgehen.Doch nun bringt ein Rechtsgutachten des renommierten Rechtsprofessors Rainer J. Schweizer die Befürworter der «Lex Fahrende» in Argumentationsnotstand. In seinem Gutachten kommt Schweizer zum Schluss, die geplante Polizeivorschrift sei «so nicht angängig». Sie verletze in vielfacher Hinsicht den Minderheitenschutz und das in der Bundesverfassung verankerte Diskriminierungsverbot und ignoriere die von der Schweiz den Fahrenden zugestandenen Rechte.Polizeidirektor Hans-Jürg Käser (FDP) bezeichnet das Gutachten, das nicht er, sondern die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) in Auftrag gegeben hatte, denn auch als «Stärkung der Position des Regierungsrats».«Der Bund» stellt den Artikel von Marc Lettau als PDF zur Verfügung.